Die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Inhalt einer Informationsveranstaltung, zu der das KfH-Nierenzentrum Wismar am Donnerstag, 16. Juni 2016, um 14.00 Uhr in die Störtebeker Straße 4 einlädt. Dr. med. Christine Lohöfener Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie geht in ihrem Vortrag auf die Inhalte der verschiedenen Verfügungen ein und zeigt deren Einsatzfelder und Beschränkungen sowie formale Anforderungen an die einzelnen Dokumente auf. „Für den Fall, dass man sich selbst krankheitsbedingt nicht mehr adäquat mitteilen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorausbestimmung. Es ist wichtig, sich mit diesen Möglichkeiten im Sinne der Selbstbestimmung bereits in gesunden Tagen auseinanderzusetzen“, betont leitende Ärztin des KfH-Nierenzentrums Wismar. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Hintergrundinformation:
Im KfH-Nierenzentrum Wismar (<link http: www.kfh.de wismar>www.kfh.de/wismar) werden chronisch nierenkranke Patienten mit der Dialyse behandelt. Darüber hinaus erfolgen in der nephrologischen Sprechstunde die Diagnostik und Therapie chronischer Nierenerkrankungen, das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren, die Behandlung von Patienten mit schwer einstellbarem Bluthochdruck und die Betreuung von Patienten vor und nach einer Nierentransplantation.